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Ansprechpartner


Herr Stöhr
Frau Steenblock

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.


Informationen rund um Wahlen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen

Wahlen sind die Grundlage der Demokratie. Die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen werden durch die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung erarbeitet. Das ist die Basis unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. In Deutschland gibt es die Europawahl, die Bundestagswahl, die Landtagswahl und die Kommunalwahlen. Weitere aktuelle Informationen zu den Wahlen finden Sie immer auf der Internetseite des Landeswahlleiters.


Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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