Die Stadt Aurich führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren erhoben.


Häufig gestellte Fragen

Die Straßenreinigungsgebühren können Sie der Straßenreinigungsgebührensatzung entnehmen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Aurich.


Straßenreinigungsgebührensatzung