Dienstleistung
Fahrtkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen: Beantragung
Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich.
Für diesen Personenkreis gewährt die Stadt Aurich Zuschüsse für Fahrtkosten. Der Zuschuss wird in Form von Gutscheinen gewährt. Diese Gutscheine können bei mehreren Beförderungsunternehmen eingelöst werden.
Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich (inkl. Ortsteile)
und
-
einem gültigem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen
aG
(außergewöhnlich Gehbehindert) und/oder
H
(Hilflos) und/oder
mindestens dem Pflegegrad 3
.
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Für ein Halbjahr (beginnend ab dem Tag der Antragstellung) haben die Berechtigten einen Anspruch auf Ausstellung von maximal 12 Gutscheinen. Nach Ablauf von 6 Monaten kann erneut ein formloser Antrag gestellt werden.
Über den Gutschein sind der Grundpreis (Anfahrtskosten) sowie 5 km Fahrtstrecke abgegolten. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche). Die Fahrten müssen im Stadtgebiet (inkl. Ortsteile) beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert. Die Gutscheine werden seitens der Stadt Aurich mit den beteiligten Beförderungsunternehmen abgerechnet.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich (inkl. Ortsteile)
und
- einem gültigem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) und/oder H (Hilflos) und/oder mindestens dem Pflegegrad 3 .
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Für ein Halbjahr (beginnend ab dem Tag der Antragstellung) haben die Berechtigten einen Anspruch auf Ausstellung von maximal 12 Gutscheinen. Nach Ablauf von 6 Monaten kann erneut ein formloser Antrag gestellt werden.
Über den Gutschein sind der Grundpreis (Anfahrtskosten) sowie 5 km Fahrtstrecke abgegolten. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche). Die Fahrten müssen im Stadtgebiet (inkl. Ortsteile) beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert. Die Gutscheine werden seitens der Stadt Aurich mit den beteiligten Beförderungsunternehmen abgerechnet.