Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. 


Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.


  • Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor der Prüfung,
  • die für den Erwerb des Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit und
  • Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch 

Das Antragsformular erhalten Sie bei er zuständigen Stelle.


  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Die Prüfung besteht aus den Prüfungsabschnitten

  1. Jagdliches Schießen
  2. Schriftliche Prüfung und
  3. Mündlich-praktische Prüfung

Der Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung wird von den Jägerschaften Aurich und Norden durchgeführt. Nähere Auskünfte zu Terminen, den Kosten u.s.w erhalten Sie beim Waffenfachgeschäft Liebert.


Waffenfachgeschäft Liebert