Zum Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich, z. B. Vorderladerschießen, Böllern oder Wiederladen von Munition, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Umgang mit einer von der zuständigen Stelle festgelegten Menge Sprengstoff.


Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.