Der Sozialpsychiatrische Dienst steht allen Menschen offen, die unter seelischen Belastungen und seelischen Krankheiten leiden oder als Angehörige, Freunde, Bekannte, Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzte davon betroffen sind. 

Jeder kann sich ohne Formalitäten, unabhängig von Konfessionszugehörigkeit und auf Wunsch auch anonym an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychatrischen Dienstes wenden.

Was sind die Aufgaben des Sozialpsychatrischen Dienstes?

  • Beratung
  • Gruppenangebote
  • Information
  • Krisenintervention
  • Vermittlung weiterer Hilfen
  • Hilfekonferenzen
  • Netzwerkarbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund

Wie kann die Beratung aussehen?

  • Beratung und Betreuung, auch über längere Zeit
  • Begleitung in Lebenskrisen
  • Einzel-, Partner- und Familiengespräche
  • Angehörigenberatung
  • Hausbesuche
  • Betreuung nach Klinikaufenthalten
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden, Arbeitgebern usw.
  • Hilfen bei der Gestaltung von Alltag und Freizeit
  • Vermittlung von Rehabilitations- und Behandlungsmöglichkeiten

Wer erfährt von dem Beratungsgespräch?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden. Das bedeutet, dass ohne ausdrückliche Vereinbarung niemand von dem Inhalt der Gespräche erfährt.

Gibt es ärztliche Hilfe?

Ja.                                                           


Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Es fallen keine Gebühren an. Die Beratungen sind kostenfrei.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Jeweils in Aurich und Norden betreibt der Sozialpsychatrische Dienst ein Kontaktkaffee, das besucht werden kann.