Dienstleistung
Aufgaben des Sozialpsychatrischen Dienstes
Der Sozialpsychiatrische Dienst steht allen Menschen offen, die unter seelischen Belastungen und seelischen Krankheiten leiden oder als Angehörige, Freunde, Bekannte, Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzte davon betroffen sind.
Jeder kann sich ohne Formalitäten, unabhängig von Konfessionszugehörigkeit und auf Wunsch auch anonym an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychatrischen Dienstes wenden.
Was sind die Aufgaben des Sozialpsychatrischen Dienstes?
- Beratung
- Gruppenangebote
- Information
- Krisenintervention
- Vermittlung weiterer Hilfen
- Hilfekonferenzen
- Netzwerkarbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund
Wie kann die Beratung aussehen?
- Beratung und Betreuung, auch über längere Zeit
- Begleitung in Lebenskrisen
- Einzel-, Partner- und Familiengespräche
- Angehörigenberatung
- Hausbesuche
- Betreuung nach Klinikaufenthalten
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, Arbeitgebern usw.
- Hilfen bei der Gestaltung von Alltag und Freizeit
- Vermittlung von Rehabilitations- und Behandlungsmöglichkeiten
Wer erfährt von dem Beratungsgespräch?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden. Das bedeutet, dass ohne ausdrückliche Vereinbarung niemand von dem Inhalt der Gespräche erfährt.
Gibt es ärztliche Hilfe?
Ja.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Beratungen sind kostenfrei.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Jeweils in Aurich und Norden betreibt der Sozialpsychatrische Dienst ein Kontaktkaffee, das besucht werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Beratungen sind kostenfrei.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Jeweils in Aurich und Norden betreibt der Sozialpsychatrische Dienst ein Kontaktkaffee, das besucht werden kann.