Eine Leiche kann vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erfoderlich.

Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.


Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.