Die eingehenden Leichenschauscheine werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft. Bei unklaren Todesursachen (z.B. Unfall, Suizid) wird bei der Staatsanwaltschaft eine Leichenfreigabe bzw. Bestattungsgenehmigung angefordert.

Es werden Durchschriften an das Landesamt für Statistik, sowie an das Krebsregister für weitere Auswertungen geschickt.


Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.  Bei Verstorbenen, die Ihren 1. Wohnsitz nicht im Landkreis Aurich haben, wird der Leichenschauschein an den zuständigen Landkreis weitergeleitet.


Es werden keine Unterlagen benötigt.