Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau notwendig. Diese wird von einer Ärztin/einem Arzt der zuständigen Stelle durchgeführt.


Häufig gestellte Fragen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.


Die Ärtzin/der Arzt stellt nach der zweiten Leichenschau eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Feuerbestattung aus. Diese wird mit der Durchschrift für die Feuerbestattung (eine Anlage der Todesbescheinigung) an die Bestatterin/den Bestatter oder einer beauftragten Person ausgehändigt. Erst dann ist eine Feuerbestattung möglich.

Sollte es sich um eine unklare Todesursache (z.B. Unfall, Suizid) handeln, muss eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft vorliegen.