Dienstleistung
Erdwärme Erlaubnis
Die Nutzung der Erdwärme erfolgt über oberflächennahe Erdkollektoren und bis zu etwa 100 Metern tiefen Erdsonden. Hierbei handelt es sich um geschlossene Systeme, mit denen über eine Trägerflüssigkeit die in der Erde vorhandene Wärme gewonnen und mittels Wärmepumpen auf die im Haushalt benötigten Temperaturen angehoben wird. In den geschlossenen Systemen werden Wärmemittel verwendet, die das Grundwasser nicht beeinträchtigen dürfen.
Neben den geschlossenen Systemen gibt auch offene Systeme . Dabei wird über einen Brunnen Wasser gefördert. Nach dem Entzug der darin enthaltenen Wärme wird das Wasser über einen Schluckbrunnen wieder in den Grundwasserkörper eingeleitet. Dieses System hat zur Zeit noch einen höheren Wirkungsgrad. Allerdings ist abhängig von der Grundwasserqualität eine Verokerung des Schluckbrunnens nicht auszuschließen. In Wasserschutzgebieten sind diese Anlagen wegen möglicher Einträge in das besonders zu schützende Grundwasser nicht genehmigungsfähig.
Der Entzug der Erdwärme stellt nach den wasserrechtlichen Bestimmungen eine erlaubnispflichtige Benutzung dar. Daneben ist in Wasserschutzgebieten eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Beratung durch ein qualifiziertes Bohrunternehmen, einen Fachbetrieb des Heizungsbaugewerbes oder die zuständige Stelle wird dringend empfohlen.
Nähere Informationen können dem Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" entnommen werden.
Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung mittels Wärmepumpe
- Formblatt zur Anzeige eines Bohrvorhabens
- Anlageninstallationsprotokoll
Hinweise (Besonderheiten)
Bohrungen über 100 Metern müssen nach Bundesberggesetz angezeigt werden. Nährere Informationen enthält die Leistung "
Bohrungen nach Bundesberggesetz
".
Rechtsgrundlage(n)
Wasserschutzgebietsverordnungen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung mittels Wärmepumpe
- Formblatt zur Anzeige eines Bohrvorhabens
- Anlageninstallationsprotokoll
Hinweise (Besonderheiten)
Bohrungen über 100 Metern müssen nach Bundesberggesetz angezeigt werden. Nährere Informationen enthält die Leistung " Bohrungen nach Bundesberggesetz ".
Rechtsgrundlage(n)
Wasserschutzgebietsverordnungen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)