Dienstleistung
Papiermüll entsorgen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe). Verpackungen aus PPK werden mit o. g. Altpapier gemeinsam erfasst.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Im September 2004 wurde im Landkreis Ammerland flächendeckend die blaue Papiertonne zur getrennten Erfassung und Verwertung des Altpapiers eingeführt. Die Papiertonne wird regelmäßig alle vier Wochen geleert. Es besteht die Wahl zwischen 240 Liter und 120 Liter Fassungsvermögen.
Die Lieferung und der Tausch einer Papiertonne kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb, bei den Steuerämtern oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder bei der Stadtverwaltung Westerstede beantragt werden. Bei erhöhtem Papieraufkommen können weitere Tonnen bestellt werden.
Für Großwohnanlagen kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb auch ein 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer beantragt werden. Dieser wird ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
Beistellungen werden bei der Abfuhr grundsätzlich nicht mitgenommen.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Lizenzgebühren der dualern Systeme
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Die Papiertonne sowie der 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer für Großwohnanlagen werden kostenlos vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
.
Formulare
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen
und
Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Die Behälter bleiben Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Bei einem Umzug dürfen die Abfalltonnen nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- und Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.
Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr mit der Deckelöffnung zur Straße – möglichst paarweise – bereitzustellen.
Größere Mengen Papier, sperrige Kartons oder Pappe können auch zu den Öffnungszeiten bei der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen der Gemeinden kostenlos abgegeben werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verpackungsgesetz
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Müll, Altpapiertonne, blaue Tonne, Abfuhr Altpapier, Altpapiertonne, blaue Tonne, Abfuhr Altpapier, Müll, Altpapier, Papiermüll
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Lizenzgebühren der dualern Systeme
Die Papiertonne sowie der 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer für Großwohnanlagen werden kostenlos vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
Formulare
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Die Behälter bleiben Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Bei einem Umzug dürfen die Abfalltonnen nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- und Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.
Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr mit der Deckelöffnung zur Straße – möglichst paarweise – bereitzustellen.
Größere Mengen Papier, sperrige Kartons oder Pappe können auch zu den Öffnungszeiten bei der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen der Gemeinden kostenlos abgegeben werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verpackungsgesetz
Rechtsbehelf
nicht angegeben