Dienstleistung
Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete
Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete sind Gebiete, in denen zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten, welche in Form einer Verordnung durch den Kreistag beschlossen werden.
Der Digitale Umweltatlas des Landkreises Osnabrück bietet weitere Informationen. Die Verordnungen der einzelnen Schutzgebiete können im Portal Umweltdokumente eingesehen werden.
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie §§ 91 und 129 Nds. Wassergesetz (NWG).
Schlagwörter
Grundwasser, Grundwasserentnahme, Brunnen, Gesundheit, Landwirtschaft, Grundwasserförderung, Wasserversorgung, Grundwasser, Grundwasserentnahme, Brunnen, Gesundheit, Landwirtschaft, Grundwasserförderung, Wasserversorgung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie §§ 91 und 129 Nds. Wassergesetz (NWG).
Schlagwörter
Grundwasser, Grundwasserentnahme, Brunnen, Gesundheit, Landwirtschaft, Grundwasserförderung, Wasserversorgung, Grundwasser, Grundwasserentnahme, Brunnen, Gesundheit, Landwirtschaft, Grundwasserförderung, Wasserversorgung