Aufgaben der Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Landschaftspflege, etc. werden im Landkreis Osnabrück in großem Umfang von Verbänden nach dem Wasserverbandsgesetz wahrgenommen.

Falls Kontakt zu den Verbänden gesucht wird, können sachliche und regionale Zuständigkeiten abgefragt werden. Der Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, übt über die Verbände nur die Rechtsaufsicht aus. Eine Fachaufsicht gibt es nicht.


Häufig gestellte Fragen

Die Gebühren richten sich nach der Bausumme, bzw. nach der einzuleitenden Wassermenge


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.


Wasserverbandsgesetz des Bundes

Nds. Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz


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