Die  EG-Wasserrahmenrichtline  (WRRL) hat als Ziel den Schutz und die Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer und die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen Wasserwirtschaft. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden.

Ein wichtiger Punkt war hier die bereits erfolgte Bestandsaufnahme der Gewässer und ihres Zustandes. Unter anderem wurden hier Belastungskenngrößen, wie die Durchgängigkeit für Fische und Kleinstlebewesen, die Struktur und auch Einleitungen geprüft. Aus der Zusammenstellung dieser Belastungsschwerpunkte wurden flussgebietsbezogene Bewirtschaftungsfragen zusammengestellt. Hierauf aufbauend mussten bis 2009 für jedes Gewässer konkrete und auch finanziell realistische Maßnahmenpläne entwickelt werden, um die vorhandenen Defizite zu beheben. Seit 2012 geht es nun darum, die Maßnahmenpläne umzusetzen.

Der Landkreis Osnabrück geht dieses Ziel in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück, den Unterhaltungsverbänden und den Nachbarkreisen an. 

 


Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.


Hinweise:  Informationen zum allgemeinen Stand der Umsetzung der WRRL können den Seiten des  NLWKN  (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) entnommen werde.


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