Das Land Niedersachsen erhebt für Wasserentnahmen zu bestimmten Zwecken Gebühren in unterschiedlicher Höhe je m³ entnommenen Wassers. Die Gebühren sind vom Landkreis Osnabrück - Untere Wasserbehörde -, Fachdienst Umwelt, festzusetzen, einzuziehen und an das Land Niedersachsenweiterzuleiten. Angestrebt ist die Drosselung des Wasserverbrauches (Ressourcenschonung).

Das Gebührenaufkommen wird für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes, für sonstige Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes verwendet. Gebühren werden nur erhoben, wenn die Gebührenschuld 260,00 Euro je Jahr übersteigt. Eine Gebührenermäßigung ist bei sparsamer Verwendung des geförderten Wasssers unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren zwischen 0,008 Euro und 0,180 Euro je m³ entnommenen Wassers je nach Art des Verwendungszwecks an.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.


Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr mit Aufstellung der Entnahmemengen für die einzelnen Wasserrechte mit den verschiedenen Verwendungszwecken.


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