Dienstleistung
Meldung Zuverlässigkeit Bedienstete nach § 25 ProstSchG
Bedienstete für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts, der Einlasskontrolle oder der Bewachung bedürfen der erforderlichen Zuverlässigkeit. Diese müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden.