Von einer Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden ( § 1 Absatz 4 Fahrlehrergesetz). Der Fahrlehrschein ist der zuständigen Behörde bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen.


Häufig gestellte Fragen

26,80 € für die Ausstellung eines neuen Fahrlehrerscheins zuzüglich den Auslagen für die Postzustellung in Höhe von 2,63 €.


Bescheinigung der Fahrschule über Beginn beziehungsweise Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder der Arbeitsvertrag.

Aktueller Fahrlehrerschein