Dienstleistung
Fahrlehrerlaubnis: Anzeige des Beginns oder Endes eines Beschäftigungsverhältnisses
Von einer Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden ( § 1 Absatz 4 Fahrlehrergesetz). Der Fahrlehrschein ist der zuständigen Behörde bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
26,80 € für die Ausstellung eines neuen Fahrlehrerscheins zuzüglich den Auslagen für die Postzustellung in Höhe von 2,63 €.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Fahrschule über Beginn beziehungsweise Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder der Arbeitsvertrag.
Aktueller Fahrlehrerschein
Welche Gebühren fallen an?
26,80 € für die Ausstellung eines neuen Fahrlehrerscheins zuzüglich den Auslagen für die Postzustellung in Höhe von 2,63 €.
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Bescheinigung der Fahrschule über Beginn beziehungsweise Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder der Arbeitsvertrag.
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