Dienstleistung
Anzeigeverfahren i. S. d. der Ersatzbaustoffverordnung nach § 5 Abs. 6 EBV
Dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Unterer Abfallbehörde sind seitens der Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellen, bei einem Ortswechsel der Anlage diverse Informationen zu übermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich bei jeder neuen Baumaßnahme
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
FD 7.3 Untere Abfallbehörde
erforderliche Unterlagen
Kopie des Prüfzeugnisses i.S.d. § 5 Abs. 4 EBV
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich bei jeder neuen Baumaßnahme
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
FD 7.3 Untere Abfallbehörde
erforderliche Unterlagen
Kopie des Prüfzeugnisses i.S.d. § 5 Abs. 4 EBV
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung (EBV)