Dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Unterer Abfallbehörde sind seitens der Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellen, bei einem Ortswechsel der Anlage diverse Informationen zu übermitteln.


Häufig gestellte Fragen

Unverzüglich bei jeder neuen Baumaßnahme


FD 7.3 Untere Abfallbehörde


Kopie des Prüfzeugnisses i.S.d. § 5 Abs. 4 EBV


§ 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung (EBV)