Dienstleistung
Schäden an Kreisstraßen Meldung
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.