Dienstleistung
Katastrophenschutz
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Der Katastrophenschutz umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, bei einer Katastrophe oder Großschadenslage die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen.
Dieses ist jedoch nur möglich, wenn Behörden, Organisationen, Betriebe und die Bevölkerung zusammenarbeiten. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Apen ist mit zwei Mitarbeitern im Katastrophschutzstab des Landkreises Ammerland vertreten
Bereits ein Stromausfall hat zur Folge, dass zu Hause bei Ihnen neben dem Licht und dem Fernseher auch der Kühlschrank, das Telefon sowie die Heizung (einschl. Warmwasser) ausfällt. Hinzu kommt der Ausfall des Herdes und der Wasserversorgung (des Abwassers), kurz gesagt, die Stromverbraucher können nicht mehr genutzt werden.Darüber hinaus kommt das öffentliche Leben komplett zum Erliegen. Weder Ampeln, Kassen und Kühlgeräte in Supermärkten, Geldautomaten, Tankstellen, Melkmaschinen, medizinische Geräte noch irgendeine elektrisch betriebene Anlage sind betriebsbereit. Das müssen Sie sich mal über mehrere Tage vorstellen, nur Chaos! Umso wichtiger ist es, dass zunächst jeder Haushalt selbst Vorsorge betreibt.
Um die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten jederzeit gewährleisten zu können, finden regelmäßige Übungen mit allen Einheiten statt.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
Einrichtung
Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit
liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Zu den vorbereitenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes gehören insbesondere:
- Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne erstellen und fortschreiben
- Katastropheneinsatzleitung regeln
- Aus- und Fortbildung der Katastropheneinsatzleitung
- Vorhalten der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung
- Sicherstellen der raschen Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten
- Katastrophenschutzübungen durchführen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Sollten Sie über die Medien oder Lautsprecherdurchsagen von einer Katastrophen- oder Großschadenslage erfahren, können Sie davon ausgehen, dass die zuständige Behörde in Kenntnis der Lage bereits Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit empfiehlt.
Bitte befolgen Sie die Hinweise der Behörden und informieren Sie auch Ihre Nachbarschaft. Ganz besonders gilt dies für ältere und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Katastrophenschutzbehörde wird unverzüglich über die Medien alle wichtigen Mitteilungen bekannt geben.
Halten Sie deshalb Rundfunk- und Fernsehgeräte eingeschaltet und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen!
Im Bedarfsfall richtet der Landkreis Ammerland unter der Nummer 04488 56-9000 ein Bürgertelefon ein. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Die Schaltung des Bürgertelefons wird Ihnen über die Medien und über unsere Website bekannt gegeben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu den vorbereitenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes gehören insbesondere:
- Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne erstellen und fortschreiben
- Katastropheneinsatzleitung regeln
- Aus- und Fortbildung der Katastropheneinsatzleitung
- Vorhalten der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung
- Sicherstellen der raschen Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten
- Katastrophenschutzübungen durchführen
Weiterführende Informationen
Sollten Sie über die Medien oder Lautsprecherdurchsagen von einer Katastrophen- oder Großschadenslage erfahren, können Sie davon ausgehen, dass die zuständige Behörde in Kenntnis der Lage bereits Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit empfiehlt.
Bitte befolgen Sie die Hinweise der Behörden und informieren Sie auch Ihre Nachbarschaft. Ganz besonders gilt dies für ältere und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Katastrophenschutzbehörde wird unverzüglich über die Medien alle wichtigen Mitteilungen bekannt geben.
Halten Sie deshalb Rundfunk- und Fernsehgeräte eingeschaltet und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen!
Im Bedarfsfall richtet der Landkreis Ammerland unter der Nummer 04488 56-9000 ein Bürgertelefon ein. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Die Schaltung des Bürgertelefons wird Ihnen über die Medien und über unsere Website bekannt gegeben.