In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.


Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


nicht angegeben

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn, Einheitsgemeinde Edewecht

Die Landkreise im Katastrophenschutz


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Katastrophenschutz, Katastrophenschutz