Dienstleistung
Hausmüll Entsorgung
Für den Hausmüll stehen verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten, wie
- blaue Papier-Tonne
- Bio-Tonne
- graue Restmüll-Tonne
- gelbe Tonne für Verpackungsmaterial/Wertstofftonne oder gelber Sack
- Altglascontainer
- Altkleidercontainer
zur Verfügung. Umfassende Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg
Allgemeine Informationen
Abfälle sind zur Abholung in den dafür zugelassenen Abfallbehältern bereitzustellen. Zugelassene feste Abfallbehälter sind:
- schwarze Abfallbehälter für Restabfall in den Größen 80 l, 120 l und 240 l
- braune Abfallbehälter für Bioabfall in den Größen 80 l, 120 l und 240 l
- grüne Abfallbehälter für Papierabfall in der Größe 240 l sowie
- Abfallgroßbehälter für Restabfall und Papierabfälle mit 1.100 l Füllraum
Für Ab-, An- und Ummeldungen von Abfallbehältern, für einen Behältertausch, bei Verlust oder Defekt von Abfallbehältern sowie für sonstige Änderungen bezüglich der Abfallbehälter nutzen Sie gerne unser Online-Formular.
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft: Abfallwirtschaft | Landkreis Oldenburg
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.