Dienstleistung
Namensrechtliche Erklärung
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Ehegatten:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Bei Kindern:
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Standesamt
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 30,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.
Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen
oder
das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei der Verwaltung abgegeben werden, in der der Antragsteller/die Antragstellerin seinen/ihren Wohnsitz hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Sobald eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch rechtskräftiges Urteil geschieden ist werden folgende Unterlagen benötigt.
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
- Original des Scheidungsurteils
Ein Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation wird immer benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Die Namensänderung wird erst mit der Eintragung im Original des Eheregisters beim Heiratsstandesamt wirksam. Dieses übersendet Ihnen dann eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Schlagwörter
Namenserteilung, Namensgebung, Namensführung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.
Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei der Verwaltung abgegeben werden, in der der Antragsteller/die Antragstellerin seinen/ihren Wohnsitz hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sobald eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch rechtskräftiges Urteil geschieden ist werden folgende Unterlagen benötigt.
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
- Original des Scheidungsurteils
Ein Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation wird immer benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Namensänderung wird erst mit der Eintragung im Original des Eheregisters beim Heiratsstandesamt wirksam. Dieses übersendet Ihnen dann eine Bescheinigung über die Namensänderung.