Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kommune365.de/gemeinde-boesel

Die Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte


Nicht barrierefreie Inhalte 

  • Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei.
  • Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen dem Screenreader noch nicht vorgelesen.


Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

 

Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können:

Kontaktformular

oder wenden Sie sich an:

Gemeinde Bösel

Der Bürgermeister

Am Kirchplatz 15

26219 Bösel

Telefon: +49 (0)4494 / 89-0

Telefax: +49 (0)4494 / 89-10

E-Mail: gemeinde@boesel.de


Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2

30159 Hannover

Tel.: 0511/120-4010

Fax: 0511/120-99 4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2021 erstellt und letztmalig am _ geändert.