Eine Lastschrift nennt man auch Bankeinzug. Mit einem Lastschriftmandat erteilen Schuldner:innen einer anderen Person, einem Unternehmen oder einer Behörde die Erlaubnis, einmalig bzw. regelmäßig das Konto mit einem vorab vereinbarten Betrag zu belasten. Dies ist beispielsweise bei wiederkehrenden, regelmäßigen Rechnungen wie Strom, Miete oder Steuern oft der Fall. Der Einzug hat den Vorteil, dass diese immer fristgerecht erfolgen und nicht vergessen werden.

Seit 2009 gibt es nur noch die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area), deren Regelung im gesamten Europäischen Zahlungsraum anerkannt ist.


Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
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Lastschrift, Sepa