Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden keine Unterlagen benötigt.


nicht angegeben


Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung


nicht angegeben