Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.


Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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