Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


nicht angegeben


nicht angegeben


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Es werden keine Unterlagen benötigt.


nicht angegeben


Straßenreinigungssatzung


nicht angegeben


Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg, Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg, Straßenreinigung