Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.


  • Volljährigkeit beider Partner

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Edewecht

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. ob Sie in Edewecht geboren wurden, ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw.

Um speziell auf die vorzulegenden Dokumente eingehen zu können, wird empfohlen, sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Wegen der individuellen Voraussetzungen jedes Paares sind Anfragen per E-Mail nicht besonders geeignet.


Gebühr: EUR 40,00
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Gebühr: EUR 25,00
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Gebühr: EUR 80,00

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung