Dienstleistung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 59,50
Gebühr: EUR 59,50
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 92,00
Gebühr: EUR 92,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Ferien, Ausweis, Reisepass, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Reisepass