Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


nicht angegeben


nicht angegeben


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  • wieder gefundener Reisepass

nicht angegeben


nicht angegeben


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