Dienstleistung
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Ansprechpunkt
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Formulare
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Rechtsbehelf
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Schlagwörter
Wohngeldberechtigte Person, Erhöhung Belastung, Erhöhung Gesamteinkommen, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietwohnung, Mieterhöhung, Mietzuschuss, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss Änderung, Unterstützung für Miete, Wohngeld, Erhöhung Wohngeld, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss, Unterstützung für Eigentum, Zuschuss zur Miete, Erhöhung Miete, Wohngeldberechtigung Änderung, Wohngeldänderung, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngelderhöhung, Lastenzuschuss Änderung