In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

Sie können für sich selbst oder Ihre näheren Verwandten, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel sowie für Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihren Ehe- oder Lebenspartner einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen.

Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie in verschiedenen Sprachen Auszüge aus den folgenden Registern beantragen:

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister

Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, Adoption, Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.



Aufbewahrungsfrist: 30 bis 110 Jahre

nicht angegeben


zuständiges Standesamt


zuständiges Standesamt


  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie sind im Registereintrag als beteiligt genannt.
  • Sie haben ansonsten ein rechtliches Interesse.

nicht angegeben


  • Identitätsnachweis (zur Zuordnung auf den Registereintrag)
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Für die Beantragung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister benötigen Sie in der Regel:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung gegebenenfalls eine Kopie des Ausweisdokuments,
  • bei Online-Antragstellung gegebenenfalls eine elektronische Authentifizierung,
  • bei Antragstellung oder Abholung durch eine vertretende Person eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der berechtigten und der vertretenden Person,
  • wenn Sie den Auszug für eine andere Person beantragen, einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Registerausdrucks beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, den Registerausdruck mehrsprachig aus.
  • Die Gebühren bezahlen Sie entweder vorab oder nach Übersendung beziehungsweise bei Abholung.

Sie können den mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister persönlich, schriftlich oder – sofern angeboten – online beim zuständigen Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Das Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Berechtigung.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der mehrsprachige Auszug aus dem Personenstandsregister ausgestellt.
  • Sie erhalten den Auszug je nach Art der Antragstellung persönlich oder per Post.

Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.

nicht angegeben


  • Anweisung durch das Amtsgericht

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