Dienstleistung
Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden. Hierfür muss die antragstellende Person zwingend anwesend sein. Das Alter ist dabei unerheblich.
Personen unter 18 müssen bei der Antragstellung von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Die schriftliche Einverständnis des abwesenden Elternteils ist in diesem Fall zwingend vorzulegen, wenn beide Eltern Sorgerecht besitzen und zusammen in einem Haushalt leben.
Unabhängig von der Restgültigkeit ist der Pass aber auch ungültig, wenn das darauf vorhandene Passbild keine zweifelsfreie Identifikation der Person mehr zulässt. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass stets aktuelle Bilder verwendet werden.
Ob der Reisepass für die Einreise in Ihr Reiseziel geeignet ist, erfahren Sie hier:
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden.
Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Hierbei werden auch die Fingerabdrücke des Antragstellers erfasst.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- neues, biometrisches Lichtbild, im Passbildformat (45 x 35 mm) ACHTUNG: Neben der Biometrie muss ein Passbild auch noch viele weitere Anforderungen erfüllen. Siehe pdf "Fotomustertafel"
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde/Eheurkunde, ..), wenn in der Gemeinde Holdorf noch kein Dokument ausgestellt wurde
- bei Kindern und Jugendlichen unter 18, wenn nur eines von zwei sorgeberechtigten und zusammenlebenden Elternteilen dabei ist: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: EUR 70,00
Aufschlag für Express:
Gebühr: Antragspreis PLUS EUR 32,00
Aufschlag für extra Seiten im Pass (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: Antragspreis PLUS EUR 22,00
Aufschlag bei Beantragung außerhalb der Dienstzeit
oder bei einer nicht zuständigen Behörde
Der reguläre Antragspreis VERDOPPELT sich.
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 21,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Zwischen dem Tag der Beantragung und dem Tag, an dem der Pass zur Abholung bereit liegt, vergehen
i.d.R. 3-4 Wochen; zu den Sommerferien meist länger, bis zu 8 Wochen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gültigkeit: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Gültigkeit: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer Standard: 3 bis 4 Wochen
zu den Sommerferien meist länger, bis zu 8 Wochen
Express (gegen Aufpreis von 32,00 €): 1 Woche
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Der Expresspass ist nicht anders als der normale Pass, anstelle von 3-4 Wochen ist dieser jedoch innerhalb von ca. 1 Woche abholbereit.
Die Abholung erfolgt in der Regel höchstpersönlich. Soll der Pass von einer anderen Person abgeholt werden, ist dies nur mit einer entsprechenden Vollmacht möglich. Auch Verheiratete sind hiervon keine Ausnahme.