Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.


bei Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen des Verstorbenen:

  • Personalausweis oder Reisepass

 

andere Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Personenstandsurkunde

Ausstellung der Urkunde

 

Gebühr: EUR 20,00

 

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

 

Gebühr: EUR 10,00