Eine Eheurkunde ist ein Dokument, dass eine Eheschließung beurkundet.

In die Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vornamen und Familiennamen der Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
  • Ort und Tag der Geburt der Eheschließenden,
  • Ort und Tag der Eheschließung,
  • die rechtliche Zugehörigkeit eines Eheschließenden zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Ehe (nach)beurkundet hat.


bei Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen:

  • Personalausweis oder Reisepass


andere Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Personenstandsurkunde

Ausstellung der Urkunde


Gebühr: EUR 15,00


Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde


Gebühr: EUR 7,50