Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist ein Dokument, dass die Begründung einer Lebenspartnerschaft beurkundet.

In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen:

  • die Vornamen und Familiennamen der Lebenspartnerinnen/der Lebenspartner zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
  • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerinnen/der Lebenspartner,
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft,
  • die rechtliche Zugehörigkeit einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft (nach)beurkundet hat.


bei Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen:

  • Personalausweis oder Reisepass


andere Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Personenstandsurkunde

Ausstellung der Urkunde


Gebühr: EUR 15,00


Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde


Gebühr: EUR 7,50