Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden. Hierfür muss die antragstellende Person zwingend anwesend sein. Das Alter ist dabei unerheblich.

 

Personen unter 18 müssen bei der Antragstellung von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Die schriftliche Einverständnis des abwesenden Elternteils ist in diesem Fall zwingend vorzulegen, wenn beide Eltern Sorgerecht besitzen und zusammen in einem Haushalt leben.

 

Je jünger die Person ist, desto neuer muss das Passbild am Tag der Beantragung sein. Auch bei Personen über 24, die sich optisch nicht stark verändern liegt die maximale Toleranzgrenze für das Alter eines Passbildes bei einem Jahr.

 

Unabhängig von der Restgültigkeit ist der Pass aber auch ungültig, wenn das darauf vorhandene Passbild keine zweifelsfreie Identifikation der Person mehr zulässt. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass stets aktuelle Bilder verwendet werden.

 

Die Grundlage eines jeden Ausweisdokumentes ist ein einwandfreies Passbild. Die Anforderungen an Passbilder sind hoch. Beistehend können Sie sich eine Mustertafel anschauen. Nur Passbilder, die den Anforderungen entsprechen, werden bei der Beantragung akzeptiert. Nur durch eine strenge Kontrolle bei der Antragstellung kann optimal gewährleistet werden, dass Sie mit Ihrem Ausweisdokument bei keiner Grenz-, Polizei-, o.ä. Kontrolle Probleme bekommen.

Sie wollen Ihr Passbild schon vorab digital übermitteln, oder Ihr Fotograf hat die Möglichkeit? Dann verwenden Sie bitte nachfolgenden Link:

https://free.teambeam.de/meldeamt

Ob der Reisepass für die Einreise in Ihr Reiseziel geeignet ist, erfahren Sie hier:

Ihr Reiseziel (Auswärtiges Amt)

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden.

Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Hierbei werden auch die Fingerabdrücke des Antragstellers erfasst.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.


  • neues, biometrisches Lichtbild, im Passbildformat (45 x 35 mm) ACHTUNG: Neben der Biometrie muss ein Passbild auch noch viele weitere Anforderungen erfüllen. Siehe pdf "Fotomustertafel"
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde/Eheurkunde, ..), wenn in der Gemeinde Holdorf noch kein Dokument ausgestellt wurde
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 18, wenn nur eines von zwei sorgeberechtigten und zusammenlebenden Elternteilen dabei ist: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: EUR 37,50

 

Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

 Gebühr: EUR 70,00

 

Aufschlag für Express:

Gebühr: Antragspreis PLUS EUR 32,00

 

Aufschlag für extra Seiten im Pass (48 Seiten - Vielreisende)

 Gebühr: Antragspreis PLUS EUR 22,00

 

Aufschlag bei Beantragung außerhalb der Dienstzeit 
oder bei einer nicht zuständigen Behörde

Der reguläre Antragspreis VERDOPPELT sich.

 

 

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: EUR 21,00


Zwischen dem Tag der Beantragung und dem Tag, an dem der Pass zur Abholung bereit liegt, vergehen

i.d.R. 3-4 Wochen.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
 Gültigkeit: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
 Gültigkeit: 10 Jahre


Bearbeitungsdauer Standard: 3 bis 4 Wochen

Express (gegen Aufpreis von 32,00 €): 1 Woche


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Der Expresspass ist nicht anders als der normale Pass, anstelle von 3-4 Wochen ist dieser jedoch innerhalb von ca. 1 Woche abholbereit.


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