Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.


Adresse
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen.  Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04498 940-200
Telefon
04498 940-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.


Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.


Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.


Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.


Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.


- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

-  Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
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  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

§ 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)
§ 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.


§ 2 Absatz 2 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)

Aktiengesellschaft, Vertretungsberechtigung, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Geschäftsführer, Geschäftsführerwechsel, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen, Aktiengesellschaft, Vertretungsberechtigung, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Geschäftsführer, Geschäftsführerwechsel, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen