Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.


Adresse
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen.  Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04498 940-200
Telefon
04498 940-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.


  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.


  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.


Ummeldung Statuswechsel, Ummeldung Statuswechsel