Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Adresse
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen.  Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04498 940-200
Telefon
04498 940-0

Häufig gestellte Fragen

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.