Dienstleistung
Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04498 940-200
04498 940-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, Niedrigschwellige Hilfe, Notunterbringung, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungsbrand, Fachstelle, Gemeinschaftsunterkunft, Notunterkunft, Flüchtlingsunterkunft, Wohnraumsicherung, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsnotstelle, Räumungsurteil, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Sicherung des Mietverhältnisses, Wohnungsnotfall, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Abwendung von Obdachlosigkeit
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben