Dienstleistung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, SOD, Blitz, Einspruch, Widerspruch, Politesse, Bußgeldstelle, Messbeamte, Städtischer Ordnungsdienst, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, SOD, Blitz, Einspruch, Widerspruch, Politesse, Bußgeldstelle, Messbeamte, Städtischer Ordnungsdienst
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