Dienstleistung
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Ansprechpartner
Frau Warnke
Frau A. Schnau
Herr Dirk Bohlen
Sonstiges: Gemeinden Butjadingen und KKU; Biogasanlagen
Herr Jochen Hauerken
Sonstiges: Stadt Brake u. Tierpark Jade; Windenergieanlagen
Herr Mark Joneleit
Sonstiges: Stadt Elsfleth und Gemeinde Jade
Frau Maike Knöppler
Frau Silke Kuck-Kleinschmidt
Sonstiges: Bauaufsicht Versammlungsstätten
Frau Eva Wittich
Sonstiges: Gemeinden Stadland und Berne
Frau B. zur Brügge
Sonstiges: Gemeinde Apen
Frau S. Jutrowski
Sonstiges: Gemeinde Rastede
Frau H. Köhrmann
Sonstiges: Gemeinde Wiefelstede
Herr R. Ohlhoff
Sonstiges: Gemeinde Bad Zwischenahn
Herr C. Schmidtmann
Sonstiges: Gemeinde Edewecht
Frau Siemer
Frau Beckmann
Herr Florian Kramer
Team Bauamt
Herr R. Burrichter
Sonstiges: Stadt Westerstede
Frau Jana Kolde
Sonstiges: Gemeinden Lemwerder und Ovelgönne
Herr Bode
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben