Dienstleistung
Erstantrag Führerschein
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Fax
04941/16-3699
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Telefon
04941/16-3600
04941/16-3600
Website
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Welche Gebühren fallen an?
Antragsgebühr: 45,90 - 74,50 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Landkreis Aurich
- Der Erstantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters gestellt werden.
- Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist.
Schlagwörter
Ersterwerb, Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Welche Gebühren fallen an?
Antragsgebühr: 45,90 - 74,50 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Landkreis Aurich
- Der Erstantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters gestellt werden.
- Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist.
Schlagwörter
Ersterwerb, Fahrerlaubnis