Infoflyer zur Beistandschaft


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Kontaktformular Beistandschaft


Zum Formular

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zur Einrichtung einer Beistandschaft. Ab Einrichtung dieser Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen oder das Kind volljährig wird.

 

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser Kontaktformular.

 

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5100

Häufig gestellte Fragen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • falls vorhanden die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. 


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