Dienstleistung
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
- oder wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann öffentlich beurkundet werden. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
- wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits das Scheidungsverfahren bei Gericht beantragt wurde. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.
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Einrichtung
Amt für Jugend und Soziales
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
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Fr. 08:00-12:00 Uhr
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04941/16-5199
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04941/16-5100
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Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Stelle
- Gemeinde/Stadt Ihres Wohnortes (gebührenfrei)
- Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
- Notar (gebührenpflichtig)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Beurkundung, Urkunde, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Vater anerkennen, Beistand, Beistandschaften, Unterhalt, Kindesunterhalt, Kinder, Jugendhilfe, Vaterschaftsfeststellung, Geburt, unverheiratet, Sorgeerklärung, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Eltern, Jugendamt
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Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Beurkundung, Urkunde, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Vater anerkennen, Beistand, Beistandschaften, Unterhalt, Kindesunterhalt, Kinder, Jugendhilfe, Vaterschaftsfeststellung, Geburt, unverheiratet, Sorgeerklärung, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Eltern, Jugendamt