Kontaktformular Beistandschaft


Zum Formular

Wenn Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht mit einander verheiratet sind, haben sie die Möglichkeit die elterliche Sorge zu teilen, wenn sie im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung das gemeinsame Sorgerecht erklären. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

 

Hinweis:

Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine entsprechende Bescheinigung (Negativbescheinigung) kann durch das Jugendamt ausgestellt werden. (sh. Dienstleistung Negativbescheinigung).

 

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser Kontaktformular.

 

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5100

Häufig gestellte Fragen

  • Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
  • Notar (gebührenpflichtig)

Beurkundung, Urkunde, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Geburt, Beistand, Beistandschaft, Unterhalt, Kindesunterhalt, Jugendamt, Kinder, unverheiratet, Eltern