Dienstleistung
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Vielen Haushalten fällt es schwer, die Kosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. Wir informieren Sie darüber, ob und wie Sie einen Wohngeldantrag stellen können.
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss gezahlt, es kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden.
Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:
- Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
- Bewohner eines Heimes
- Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:
- der Eigentümer des Eigenheimes, Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Wohnungen müssen vom jeweiligen Antragsteller bewohnt sein und er muss die entsprechende Belastung dafür aufbringen.
Der Antrag soll über den Online-Antrag oder auf dem amtlichen Vordruck erstellt werden, er kann auch formlos oder zur Niederschrift erklärt werden. Man unterscheidet Erst-, Wiederholungs- und Erhöhungsanträge. Wiederholungs- und Erhöhungsanträge können ohne Wohngeldnummer nicht bearbeitet werden.
Sie haben die Möglichkeit, mit Hilfe eines Wohngeldrechners die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs online zu berechnen. Dieser Rechner berechnet für Sie die Höhe des Wohngeldes, welches Sie voraussichtlich als staatliche Förderung erhalten können. So können Sie ermitteln ob es sich grundsätzlich lohnt Wohngeld zu beantragen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Wohngeldstelle
                
                    
                    Fräuleinshof 3
26506 Norden
Di. und Do. 08:00-12:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                Bei Anträgen auf Wohngeld (Lastenzuschuss):
- Grundbuchauszug (Amtsgericht)
- Wohnflächenberechnung
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Darlehenskontoauszüge
- Grundsteuerbescheid
- Fremdmittelbescheinigung
Bei Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss):
- Mietvertrag
- Nachweis über Mietnebenkosten
- Vermieterbescheinigung (vom Vermieter ausfüllen lassen)
- evtl. Wasserabrechnung des OOWV
Erforderliche Unterlagen für beide Anträge:
- Zusätzliche Erklärung zum Wohngeldantrag
- Meldebescheinigungen (Haushaltsbescheinigungen)
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid, über Leistungen des Arbeitsamtes, Unterhalt oder UVG)
- Nachweis erhöhter Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten = Steuerbescheid)
- Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
- Schwerbehindertenausweis
- evtl. Ablehnungsbescheid ALG II
- evtl. Ablehnungsbescheid BAföG/BAB
                                                                                                                                                        
                                                                                    
                                                    
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                    
        Verdienstbescheinigung
    
    
        Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
    
    
        Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss
    
    
        Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss
    
    
        Bescheinigung Mietzuschuss
    
    
        Wohngeld- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung
    
    
        Wohngeld- Bescheinigung Fremdmittel
    
    
        Wohngeld- Antrag Lastenzuschuss
    
    
        Wohngeld- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums
    
    
        Wohngeld- Ermittlung, Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
    
        
                    
    
    
                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Sozial, Sozialamt, Wohnen, Haus, Wohnung, Wohngeld, Mieter, Lasten, Lastenzuschuss, Umzug, Unterstützung, Mieten
            
    
    
                                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Anträgen auf Wohngeld (Lastenzuschuss):
- Grundbuchauszug (Amtsgericht)
- Wohnflächenberechnung
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Darlehenskontoauszüge
- Grundsteuerbescheid
- Fremdmittelbescheinigung
Bei Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss):
- Mietvertrag
- Nachweis über Mietnebenkosten
- Vermieterbescheinigung (vom Vermieter ausfüllen lassen)
- evtl. Wasserabrechnung des OOWV
Erforderliche Unterlagen für beide Anträge:
- Zusätzliche Erklärung zum Wohngeldantrag
- Meldebescheinigungen (Haushaltsbescheinigungen)
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid, über Leistungen des Arbeitsamtes, Unterhalt oder UVG)
- Nachweis erhöhter Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten = Steuerbescheid)
- Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
- Schwerbehindertenausweis
- evtl. Ablehnungsbescheid ALG II
- evtl. Ablehnungsbescheid BAföG/BAB
Anträge / Formulare
Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss
Bescheinigung Mietzuschuss
Wohngeld- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung
Wohngeld- Bescheinigung Fremdmittel
Wohngeld- Antrag Lastenzuschuss
Wohngeld- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums
Wohngeld- Ermittlung, Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung