Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Ausländerbehörde
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
                                    Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
                        Servicezeiten
                        
                Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Telefon-Zentrale: 04941-16 3232.
                            Online-Terminvereinbarung
                            
                        
                    Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                Bei einer Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
- Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid. 
                                                                                    
                                                    
                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausbildung, Ausländer
            
    
    
                                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
Verfahrensablauf
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Schlagwörter
                    Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausbildung, Ausländer